Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 –
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch im Rahmen einer Zahlungsklage auf der letzten Stufe einer ursprünglich erhobenen Stufenklage um Bonusansprüche des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis für das Jahr 2014.
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