LAG Hamburg, vom 29.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 1/20
ArbG Hamburg, vom 28.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 20/19
Eintragung einer arbeitnehmerlosen Societé Européenne (SE) ohne Durchführung eines VerhandlungsverfahrensNachholen des Verhandlungsverfahrens bei späterer Beherrschung eines Unternehmens mit Beschäftigten durch die SEAnaloge Anwendung eines Gesetzes
BAG, Beschluss vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 1 ABR 37/20 (A)
DRsp Nr. 2022/16484
Eintragung einer "arbeitnehmerlosen" Societé Européenne" (SE) ohne Durchführung eines VerhandlungsverfahrensNachholen des Verhandlungsverfahrens bei späterer Beherrschung eines Unternehmens mit Beschäftigten durch die SEAnaloge Anwendung eines Gesetzes
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267AEUV darum, die Fragen zu beantworten:1. Ist Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 in Verbindung mit Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2001/86/EG dahin auszulegen, dass bei der Gründung einer Holding-SE durch beteiligte Gesellschaften, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen, sowie ihrer Eintragung in das Register eines Mitgliedstaats (sog. "arbeitnehmerlose SE") ohne vorherige Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zur Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE nach dieser Richtlinie dieses Verhandlungsverfahren nachzuholen ist, wenn die SE herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird?2. Sollte der Gerichtshof die erste Frage bejahen:Ist die nachträgliche Durchführung des Verhandlungsverfahrens in einem solchen Fall ohne zeitliche Begrenzung möglich und geboten?3. Sollte der Gerichtshof die zweite Frage bejahen:
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