ArbG Göttingen, vom 08.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BVGa 2/95
einstweiliger Rechtsschutz: Unterlassungsanspruch auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.07.1995 - Aktenzeichen 11 TaBV 68/95
DRsp Nr. 2001/14662
einstweiliger Rechtsschutz: Unterlassungsanspruch auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme
Zur Frage der Zulässigkeit eines mit der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme gegen den Arbeitgeber neben dem Verfahren der §§ 110, 101BetrVG.