Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) erstrebt im Wege des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ihre vorläufige Weiterbeschäftigung als Klassenleiterin an der 75. Grundschule in ... .
Die am 03.04.1970 geborene ledige Klägerin verfügt über die Lehrbefähigung für untere Klassen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Kunsterziehung. Sie ist seit 01.03.1990 bei dem Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagter) als Lehrerin beschäftigt, zuletzt an der 75. Grundschule in ... in Vergütungsgruppe IV a
Die Klägerin ist Mitglied der GEW.
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