ArbG Wiesbaden, vom 08.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 4/96
einstweilige Verfügung: Aufhebung bei nicht fristgerechtem Vollzug
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.1996 - Aktenzeichen 9 Sa Ga 1383/96
DRsp Nr. 2001/15061
einstweilige Verfügung: Aufhebung bei nicht fristgerechtem Vollzug
Eine durch Urteil erlassene einstweilige Verfügung ist auf Berufung von dem Berufungsgericht aufzuheben, wenn sie nicht gem. § 929 Abs. 2ZPO fristgerecht vollzogen worden ist.