Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. Juli 2020 –
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen.
Die Parteien streiten im Wege der einstweiligen Verfügung um die Verpflichtung der Verfügungsbeklagten (Arbeitgeberin), den Verfügungskläger (Arbeitnehmer) nach erfolgter ordentlicher Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.
Der Verfügungskläger ist bei der Verfügungsbeklagten, die Lernlösungen und sog. End-to-End-Schulungen anbietet, und mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, seit dem 10. Oktober 2011 in A als "System Engineer" zu einem monatlichen Bruttogehalt von 2.106,50 EUR bei einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden beschäftigt.
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