LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.06.2009
10 SaGa 1/09
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 3; ZPO § 935; ZPO § 940;
Fundstellen:
NZA-RR 2010, 178

Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts im Übertragungszeitraum

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 10 SaGa 1/09

DRsp Nr. 2009/25473

Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts im Übertragungszeitraum

1. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. Die einstweilige Verfügung muss sich nicht auf die Aufhebung der Arbeitspflicht beschränken. 2. Im Übertragungszeitraum nach § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG hat der Arbeitgeber kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG.

Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 3; ZPO § 935; ZPO § 940;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz über die Festlegung von Urlaubszeiten nach vorangegangenem Kündigungsschutzverfahren. Die Verfügungsklägerin (künftig Klägerin) ist seit 01.01.1993 bei der Verfügungsbeklagten (künftig Beklagte) tätig. Diese beschäftigt rund 15 Arbeitnehmer.