1. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Parteien streiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz über die Festlegung von Urlaubszeiten nach vorangegangenem Kündigungsschutzverfahren. Die Verfügungsklägerin (künftig Klägerin) ist seit 01.01.1993 bei der Verfügungsbeklagten (künftig Beklagte) tätig. Diese beschäftigt rund 15 Arbeitnehmer.
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