Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2010 -
I. Der Antragsteller begehrt mit seinem am 10. Dezember 2010 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seine Beschäftigung als Sachbearbeiter Instandhaltung zu unveränderten Bedingungen bis zum Ablauf des 31. März 2011.
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