Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. November 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 931,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu bezahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 1. November 2018 Vergütung nach der Tätigkeitsgruppe I Lohnstufe 4 des Tarifvertrages über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütung und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer-Zinnen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg zu zahlen.- s. Berichtigungsbeschluss vom 6.10.2020 an Ende des Urteils -II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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