Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die in Bremen geltende Einstellungshöchstaltersgrenze von regelmäßig 45 Jahren eine unzulässige mittelbare Diskriminierung von Frauen bewirkt.
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