ArbG München, vom 10.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ca 14844/13
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher EinverständniserklärungUnbegründete Klage einer Bankangestellten auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Zahlung entsprechender Nettovorteile
LAG München, Urteil vom 18.02.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 761/15
DRsp Nr. 2016/14497
Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher EinverständniserklärungUnbegründete Klage einer Bankangestellten auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Zahlung entsprechender Nettovorteile
1. Die Erklärung „Ich bin mit der Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung (Versorgungsrecht) einverstanden“ kann ihrem Wortlaut nach aus Sicht einer redlichen Vertragspartnerin nur so verstanden werden, dass das Versorgungsrecht zukünftig nicht mehr gewährt wird und die Arbeitnehmerin dieser Vorgehensweise der Arbeitgeberin zustimmt.
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