Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.03.2017 -
I. Die Beteiligten streiten um die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung zur Gleitzeitregelung".
Der Beteiligte zu 1) war der bei der Beteiligten zu 2), ein Unternehmen mit etwa 120 Mitarbeitern, gebildete Betriebsrat. Nachdem Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gleitzeitregelung im Jahre 2016 nicht zu einem Ergebnis geführt hatten, hat der Betriebsrat das vorliegende Verfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle eingeleitet.
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