Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 24.07.2012 -
Herr E1 wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Verhandlung eines Interessenausgleichs und zur Entscheidung über die Aufstellung eines Sozialplans im Hinblick auf die beabsichtigte Personalbaumaßnahme "Restrukturierung 2012" bestellt.
Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie. Am Standort W1, an dem ca. 350 Arbeitnehmer beschäftigt werden, produziert sie schwerpunktmäßig Scharniere und Getriebekomponenten.
Antragsgegner ist der im Betrieb W1 bestehende 9-köpfige Betriebsrat.
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