1) Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 24.10.2012 -
Es wird festgestellt, dass die Beteiligte zu 2) verpflichtet ist, in den an die Anspruchsberechtigten zur Auszahlung kommenden ERTV-Anpassungsfonds gemäß § 4 b) 2. Absatz des Tarifvertrages ERTV-Anpassungsfonds einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.326.185,51 Euro einzustellen.
2) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|