Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02. September 2008 - 10/8
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.
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