Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 26. Juni 2014,
Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab 17. Mai 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. B. bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Antragstellerin am 1. November 2014 eine Rate iHv. € 357,- an die Landeskasse zu leisten hat.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin mit der Maßgabe zu tragen, dass die zu zahlende Gebühr auf 4/5 ermäßigt wird.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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