Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin ab dem 01.08.2000 einen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b
Die am 21.01.14xx geborene Klägerin ist bei dem beklagten L1xx als Angestellte in der Versorgungsverwaltung (Versorgungsamt S2xxx) seit dem 17.08.1981 beschäftigt.
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