Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin ab dem 01.08.2000 einen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b
Die am 01.13.14xx geborene Klägerin ist bei dem beklagten L1xx - zunächst mehrfach befristet und seit dem 01.01.1990 auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 20.11.1989 unbefristet - als Angestellte bei dem Versorgungsamt S2xxx tätig.
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