Der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.03.2016 -
Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen "Information des Wirtschaftsausschusses über
-die künftige Geschäftstätigkeit der S G und der S a G nach Übernahme durch die I A durch Vorlage des Businessplans der I A in Bezug auf die S G und die S a G und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer
-den beabsichtigten Umzug des Ambulanten Rehazentrums in den Gebäudeteil R durch Vorlage der Umbaupläne und die Angabe der mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten
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