I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.12.2009,
Die Klagen werden abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit ihrer Klage machen die Klägerin und die Kläger (im Folgenden: Kläger) einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € sowie auf eine 2,1 %ige Lohnerhöhung ab Januar 2009 aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung geltend.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|