LAG Köln - Urteil vom 08.07.2020
11 Sa 390/19
Normen:
ArbGG § 66 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 05.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2070/18

Einmalige Zahlung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei zweiter Erkrankung während der ersten Arbeitsunfähigkeit

LAG Köln, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 390/19

DRsp Nr. 2021/1355

Einmalige Zahlung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei zweiter Erkrankung während der ersten Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass die erste Erkrankung beendet war, ehe es zu einer weiteren gekommen ist. Gelenkschmerzen und eine anschließende Grippe haben den Anschein eines einheitlichen Verhinderungsfalles.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.06.2019 - 4 Ca 2070/18 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 66 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Klägerin ist seit dem 01.09.2012 bei der Beklagten als Back-Office Kraft im Callcenter am Standort B beschäftigt. Ihr monatliches Gehalt beträgt 2.200,00 € brutto. Wegen der weiteren Einzelheiten der Arbeitsbedingungen wird auf den Anstellungsvertrag vom 01.09.2012 sowie die Verlängerungsvereinbarungen vom 01.03.2013 und 09.12.2013 verwiesen (Bl. 6 ff. d.A.).