1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim - vom 09.03.2010 -
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen hat.
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