1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.04.2016 wird abgeändert.
2. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
I.
Die Parteien führten vor dem Arbeitsgericht Nürnberg einen Rechtsstreit.
Der Kläger beantragte am 19.10.2015 Prozesskostenhilfe und die Beiordnung von Frau Rechtsanwältin B.. Am 11.03.2016 legte der Kläger eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Belege vor. Wegen des Inhalts wird auf die Erklärung Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht erließ am 11.03.2016 ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, das diesem am 15.03.2016 zugestellt wurde. Der Beklagte legte gegen das Versäumnisurteil kein Rechtsmittel ein.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|