ArbG Darmstadt, vom 13.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 4/91
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung von Krankengesprächen
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 4 TaBV 137/91
DRsp Nr. 2001/14581
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung von Krankengesprächen
Für die Regelung von "Krankengesprächen", auch wenn mit diesen ein "Krankheitsverhalten" von Arbeitnehmern beeinflusst werden soll, ist eine Zuständigkeit der Einigungsstelle nicht gegeben.