ArbG Aachen, vom 23.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 47/93
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
LAG Köln, Beschluss vom 22.04.1994 - Aktenzeichen 13 TaBV 8/94
DRsp Nr. 2002/6585
Einigungsstelle: Zuständigkeit - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Die Betriebspartner können vereinbaren, dass eine Einigungsstelle die Rechtsfrage entscheiden soll, welchen Inhalt eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung hat. Nennt die Vereinbarung als Voraussetzung hierfür lediglich eine bestehende Meinungsverschiedenheit, so ist die angerufen Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, auch wenn die Meinung des einen Betriebspartners als nicht vertretbar erscheint.