ArbG Bielefeld, vom 09.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 114/09
Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in Ergänzung einer Betriebsvereinbarung Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung CSE; Anzahl der Beisitzer bei umfassendem Sachverhalt mit zahlreichen Rechtsfragen
LAG Hamm, Beschluss vom 11.01.2010 - Aktenzeichen 10 TaBV 99/09
DRsp Nr. 2010/5000
Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in Ergänzung einer Betriebsvereinbarung "Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung CSE"; Anzahl der Beisitzer bei umfassendem Sachverhalt mit zahlreichen Rechtsfragen
1. Bestehen zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitgeberinnen Meinungsverschiedenheiten über die Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in Ergänzung einer Betriebsvereinbarung "Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung CSE", lässt sich bei der gebotenen fachkundigen Beurteilung nicht von vornherein ausschließen, dass hierbei ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 2BetrVG oder § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG nicht in Betracht kommt.2. Zu den Beurteilungsgrundsätzen im Sinne des § 94 Abs. 2BetrVG gehört auch die Festlegung des Verfahrens, wie Beurteilungen zustande kommen.
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