Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.02.2012, Az.:
I. Die Beteiligten streiten über die Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Interessenausgleich.
Die Beteiligte zu 1) ist Pächterin und Betreiberin des C.. Der Beteiligte zu 2) ist der für den Betrieb der Beteiligten zu 1) gebildete Betriebsrat.
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