ArbG Essen, vom 07.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BVGa 1/91
Einigungsstelle: Besetzung im Wege der einstweiligen Verfügung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.1991 - Aktenzeichen 15 TaBV 11/91
DRsp Nr. 2002/6620
Einigungsstelle: Besetzung im Wege der einstweiligen Verfügung
Die Bestellung der Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und die Festsetzung der Zahl der Beisitzer im Wege der einstweiligen Verfügung ist zulässig.