I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren über die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle.
Der Antragsteller, der Betriebsrat des Münchner Betriebes der Beteiligten zu 2), hat die Bildung einer Einigungsstelle für eine Betriebsvereinbarung über eine Arbeitszeit- und Gleitzeitordnung verlangt. Er hat beantragt:
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