I.
Der Beteiligte zu 1.), Betriebsrat im Betrieb der Beteiligten zu 2.), begehrt im Verfahren gemäß § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle zur Einführung und Anwendung eines EDV-gestützten Redaktionssystems. Im Beschwerdeverfahren ist nur noch die Zahl der Beisitzer streitig.
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