Auf die Beschwerde der Vertretung der Staatskasse wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 25. Juni 2010 -
Die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung des im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe dem Kläger im ersten Rechtszug beigeordneten Rechtsanwalts R. S., L., wird auf EUR 1.498,21 festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|