LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.07.2020
8 Sa 317/20
Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 12834/18

Einheitlicher Arbeitsvorgang nicht entscheidend für Eingruppierung in Entgeltgruppe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.07.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 317/20

DRsp Nr. 2020/11595

Einheitlicher Arbeitsvorgang nicht entscheidend für Eingruppierung in Entgeltgruppe

Bei der Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe kommt es auch auf den zeitlichen Anteil einzelner, höherwertiger Tätigkeiten an (entgegen BAG und LAG Berlin-Brandenburg 15. und 17. Kammer folgend)

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 72 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

Die Klägerin ist seit dem 14. August 1992 als Justizbeschäftigte am Amtsgericht T. im streitgegenständlichen Zeitraum in 75 prozentiger Teilzeit bei dem beklagten Land mit einem Bruttomonatsgehalt i.H.v. zuletzt 2.272,25 EUR beschäftigt. Gemäß § 3 ihres Arbeitsvertrags finden auf das Arbeitsverhältnis der BAT und die diesen ergänzenden ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.