Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 29.01.2013 -
Die Revision wird gegen dieses Urteil zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger, der seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Gewerkschaftsmitglied ist, ist seit dem 04.12.2000 bei dem Beklagten als Hafenarbeiter beschäftigt.
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