Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 13. April 2010 - 6 Ca 229/09 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, wie der Kläger zutreffend tariflich einzugruppieren ist.
Die Beklagte nimmt die Flugsicherung für den gesamten deutschen Luftraum wahr. Diese Aufgabe hat sie von der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) übernommen.
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