Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.09.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die zutreffende Eingruppierung zweier Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaftsassistenz sowie zweier weiterer Mitarbeiterinnen als Küchenhilfen.
Antragsteller ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband P e.V. (im Folgenden: Arbeitgeber), der u.a. Kindertagesstätten und Seniorenzentren betreibt. Antragsgegner ist der bei der Arbeitgeberin gewählte Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat).
a) b) c) d)
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