Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.09.2009 –
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von fünf Mitarbeitern der Arbeitgeberin.
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