Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.08.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung von Gesundheits- und KrankenpflegerInnen im Pflege- und Erziehungsdienst (PED).
Die Antragstellerin - Beteiligte zu 1. - (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt in I ein Krankenhaus und verfügt über 471 Planbetten. Sie ist nicht tarifgebunden. Antragsgegner - Beteiligter zu 2. - ist der bei der Arbeitgeberin gewählte Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat).
1. 2. 3. 1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|