Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.07.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung, die Beschäftigungsposition sowie die Wirksamkeit einer Arbeitsanweisung.
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