LAG Köln - Urteil vom 27.04.2016
11 Sa 884/15
Normen:
VTV FEEI 2009;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4691/14

Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der FEEIAbweisung des Höhergruppierungsverlangens, da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag nicht alle, sondern nur einen Teil der in der Stellenbeschreibung niedergelegten Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

LAG Köln, Urteil vom 27.04.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 884/15

DRsp Nr. 2017/4612

Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der FEEI Abweisung des Höhergruppierungsverlangens, da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag nicht alle, sondern nur einen Teil der in der Stellenbeschreibung niedergelegten Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2015 - 8 Ca 4691/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV FEEI 2009;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung, die Beschäftigungsposition sowie die Wirksamkeit einer Arbeitsanweisung.

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