LAG Köln - Urteil vom 27.04.2016
11 Sa 508/15
Normen:
VTV FEEI 2009;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3466/14

Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der FEEIAbweisung des Höhergruppierungsverlangens, da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag nicht alle, sondern nur einen Teil der in der Stellenbeschreibung niedergelegten Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

LAG Köln, Urteil vom 27.04.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 508/15

DRsp Nr. 2017/4611

Eingruppierung von Arbeitnehmern nach dem Vergütungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der FEEI Abweisung des Höhergruppierungsverlangens, da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag nicht alle, sondern nur einen Teil der in der Stellenbeschreibung niedergelegten Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.03.2015 - 8 Ca 3466/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV FEEI 2009;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung, die Beschäftigungsposition, den wöchentlichen Arbeitsumfang sowie über die Wirksamkeit einer Arbeitsanweisung.

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