Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.11.2009 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche und die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
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