Die Parteien streiten um das Begehren der Klägerin, nach Vergütungsgruppe IV a
Die 1948 geborene Klägerin ist seit 01.07.1981 als Verwaltungsangestellte beim S in K tätig. Kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme (ABl. 8 und 9) gilt für das Arbeitsverhältnis der
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