Eingruppierung: technischer Angestellten im Planungsamt
LAG Hamm, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 18 Sa 934/95
DRsp Nr. 2001/5891
Eingruppierung: technischer Angestellten im Planungsamt
Ein "sonstiger Angestellter" i.S. der VergGr IVb Fallgr 1 BAT Anl 1a (VKA) - Angestellte in technischen Berufen - ist nicht, wer auf einem Einzelgebiet, d.h. auf einem eng begrenzten Teilgebiet eines entsprechend ausgebildeten Angestellten mit abgeschlossener Fachhochschulbildung Leistungen erbringt, die auf diesem Gebiet denen eines entsprechend ausgebildeten Angestellten mit Fachhochschulausbildung gleichwertig sind.