LAG Hamm - Urteil vom 06.03.1996
18 Sa 934/95
Normen:
BAT §§ 22, 23, Anlage 1a; TVG § 1 ;
Fundstellen:
EzBAT §§ 22, 23 BAT C1 VergGr IVb Nr. 10
ZTR 1996, 515

Eingruppierung: technischer Angestellten im Planungsamt

LAG Hamm, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 18 Sa 934/95

DRsp Nr. 2001/5891

Eingruppierung: technischer Angestellten im Planungsamt

Ein "sonstiger Angestellter" i.S. der VergGr IVb Fallgr 1 BAT Anl 1a (VKA) - Angestellte in technischen Berufen - ist nicht, wer auf einem Einzelgebiet, d.h. auf einem eng begrenzten Teilgebiet eines entsprechend ausgebildeten Angestellten mit abgeschlossener Fachhochschulbildung Leistungen erbringt, die auf diesem Gebiet denen eines entsprechend ausgebildeten Angestellten mit Fachhochschulausbildung gleichwertig sind.

Normenkette:

BAT §§ 22, 23, Anlage 1a; TVG § 1 ;
Fundstellen
EzBAT §§ 22, 23 BAT C1 VergGr IVb Nr. 10
ZTR 1996, 515