Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers, insbesondere darüber, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe III
Der am 19. Januar 1954 geborene Kläger ist Diplom-Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung. Er ist seit dem 9. Oktober 1985 als solcher in der Abteilung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) des Jugendamtes der beklagten Stadt tätig.
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