BAG - Urteil vom 26.03.1997
4 AZR 622/95
Normen:
BAT 1975 §§ 22, 23 ; VergGr. V, IV b, IV a, III "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 19. Juni 1970 in der Neufassung vom 24. April 1991;
Fundstellen:
AP Nr. 35 zu § 22, 23 BAT Sozialarbeiter
BB 1997, 2060
NZA-RR 1998, 235
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 13.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2963/94
LAG Düsseldorf, vom 25.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 134/95

Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

BAG, Urteil vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 4 AZR 622/95

DRsp Nr. 1997/7204

Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

»Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA heraus (im Anschluß an Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt).«

Normenkette:

BAT 1975 §§ 22, 23 ; VergGr. V, IV b, IV a, III "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 19. Juni 1970 in der Neufassung vom 24. April 1991;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers, insbesondere darüber, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT/VKA im Wege des Bewährungsaufstiegs aus der Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst hat.

Der am 19. Januar 1954 geborene Kläger ist Diplom-Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung. Er ist seit dem 9. Oktober 1985 als solcher in der Abteilung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) des Jugendamtes der beklagten Stadt tätig.