LAG Hamm - Urteil vom 08.03.1995
18 Sa 46/93
Normen:
BAT §§ 22, 23, Anlage 1a; TVG § 1;
Fundstellen:
EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr Vc Nr. 17
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 23.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 466/92

Eingruppierung: Sachbearbeiter im Sachgebiet Rechnungsprüfung im Hochbauamt

LAG Hamm, Urteil vom 08.03.1995 - Aktenzeichen 18 Sa 46/93

DRsp Nr. 2001/4060

Eingruppierung: Sachbearbeiter im Sachgebiet Rechnungsprüfung im Hochbauamt

Zwar erfordert die Tätigkeit eines Sachbearbeiters in der Rechnungsprüfung des Hochbauamtes gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; damit sind jedoch nicht ohne weiteres die Voraussetzungen der selbständigen Leistungen in dem von der VergGr Vc Fallgruppe 1a der Anlage 1a zum BAT verlangten Umfang erfüllt.

Normenkette:

BAT §§ 22, 23, Anlage 1a; TVG § 1;

Tatbestand:

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.

Der am 11.05.1950 geborene Kläger besuchte nach Ableistung des Wehrdienstes als Zeitsoldat eine private Handelsschule und legte hier am 27.03.1973 die Prüfung für den Beruf des Bürokaufmannes ab.