LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.02.1996
9 Sa 1241/95
Normen:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
EzBAT §§ 22, 23 BAT C1 VergGr IVa Nr. 2
Vorinstanzen:
ArbG Wetzlar, vom 06.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 370/94

Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der entsprechenden Tätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.02.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 1241/95

DRsp Nr. 2001/14968

Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden Tätigkeit"

Unter einer "entsprechenden Tätigkeiten" eines technischen Angestellten i.S. der Anlage 1a zum BAT für Angestellte in technischen Berufen i.d.F. des Tarifvertrages vom 24.04.1991 ist eine erforschende, planende, überwachende und/oder leitende Fachtätigkeit für das Entwickeln und Verwirklichen technischer Planungen zu sehen; ein bloß technischer Bezug reicht nicht aus.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die richtige tarifliche Vergütungsgruppe (Vg), nach der die Arbeit des Klägers für die Beklagte zu vergüten ist, und um einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung der Technikerzulage.

Der am 12. April 1943 geborene Kläger ist Bauingenieur (Fachhochschule) der Fachrichtung " Konstruktiver Ingenieurbau" und führt seit dem 12. Februar 1992 den Grad eines Diplomingenieurs (FH). Aufgrund des Arbeitsvertrags vom 02. August 1973 (AV, Bl. 18. d. Personalakte - PA) steht er seit dem 01. September 1993 in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten. Die Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Hessischen Gemeinden und Kommunalverbände, der seinerseits Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) ist. § 2 AV lautet wie folgt: