Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der am 25.09.1937 geborene Kläger hat ein Studium des Bauingenieurwesens absolviert und ist Dipl.-Ingenieur (FH). Am 01.01.1970 trat er in die Dienste der Stadt H. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der Arbeitsvertrag vom 27.12.1969, in dem in § 2 die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis vereinbart wurde. Der Kläger wurde zunächst nach der Vergütungsgruppe IV a
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