Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers, der bei dem Beklagten als Sachbearbeiter in der Hauptfürsorgestelle tätig gewesen ist.
Der Kläger war seit 1977 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. Februar 1996 als Angestellter in der Hauptverwaltung des Beklagten beschäftigt. Laut §
Seit dem 1. Januar 1982 war der Kläger in die VergGr. IV b Fallgruppe 1 b
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|