ArbG Frankfurt/Main, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2999/94
Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 263/95
DRsp Nr. 2001/14995
Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils
Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Eingruppierungs-Feststellungsklage abgewiesen worden ist, steht einer weiteren Eingruppierungs-Feststellungsklage bezüglich derselben Vergütungsgruppe bei unveränderter Tätigkeit auch dann entgegen, wenn die Vergütung nunmehr in einem besonderen Teil der Anlage 1a zum BAT geregelt ist, die Tätigkeitsmerkmale aber inhaltlich unverändert geblieben sind.