Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II aufgrund des Bewährungsaufstiegs aus der Vergütungsgruppe III (Angestellte in technischen Berufen) der Anl. 1a zum
Der am 29.11.1949 geborene Kläger bestand am 28.02.1964 die Bau-Ingenieursprüfung an der Bau- und Ingenieurschule in L. Anschließend war er als Prüfstatiker in dem Ingenieurbüro des Dipl.-Ing. C tätig. Auf die Stellenanzeige des beklagten Kreises vom 23.02.1974 hin bewarb er sich um die ausgeschriebene Stelle eines Bauingenieurs zur Prüfung von statischen Berechnungen im Bauaufsichtsdienst. In der Sitzung vom 19.03.1974 stimmte der Kreisausschuß des Beklagten der Einstellung des Klägers wie folgt zu:
"Einstellung des Bau-Ingenieurs H (Vergütungsgruppe IV a)/III
Der Kreisausschuß wird darüber unterrichtet, daß Bau-Ingenieur K (Einstellungsbeschluß des Kreisausschusses vom 22.01.1974) seine Bewerbung inzwischen zurückgezogen hat.
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